Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Wartezeit im Bereich des Rechtsschutzes bedeutet? Insbesondere bei Themen wie Arbeitsrechtsschutz oder Mietrechtsschutz? Kurz gesagt: Nach Abschluss Ihrer Versicherung gibt es eine Wartezeit für bestimmte Bereiche, bevor der Versicherungsschutz aktiv wird. Das betrifft unter anderem den Arbeitsrechtsschutz und den Mietrechtsschutz mit jeweils 3-monatiger Wartezeit.
Für bestimmte andere Bereiche wie den Verkehrsrechtsschutz entfällt diese Wartezeit. Aber auch hier gilt: Sollte der Streit bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sein, besteht leider kein Schutz.
Das klingt kompliziert? Ich verstehe das und deshalb bin ich hier, um Ihnen zu helfen! Sie müssen sich nicht durch komplizierte Vertragsbedingungen kämpfen. Ich stehe Ihnen gerne für eine ausführliche und verständliche Beratung zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie im Rechtsschutz gut aufgehoben sind!