Denken Sie darüber nach, wie hoch die Anwalts- oder Gerichtskosten
im Falle eines Rechtsstreits wären, die Sie selbst tragen müssten.
Wie wäre es, wenn Sie wüssten, dass im Ernstfall jemand diese Kosten für Sie übernimmt?
"Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"
Elfriede E.
Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung beantwortet:
Um die Kosten für Ihren persönlichen Rechtsschutz zu reduzieren, ist es ratsam, vor Vertragsabschluss genau zu überlegen, welche Risiken abgesichert werden sollen. Dabei sollten alle Alltagsrisiken berücksichtigt werden, um im Schadensfall vor finanziellen Belastungen geschützt zu sein. Es ist wichtig, nicht zu viele Einzelversicherungen abzuschließen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung von ARAG haben Sie die Möglichkeit, in den Tarifen Komfort und Premium selbst zu bestimmen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll - oder diese ganz zu vermeiden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Flex-Optionen für die Wahl der Selbstbeteiligungskosten an. Mit diesen Optionen reduziert sich die Selbstbeteiligung je nach Tarif auf 0 Euro (bei Flex 0/150) oder auf 150 Euro (bei Flex 150/300), wenn Sie einen Rechtsanwalt wählen, der von ARAG vermittelt wird. Es gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird Ihre Prämie sein.
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht sämtliche Kosten bei Rechtsstreitigkeiten abdecken. Fälle, die sich vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn ereignet haben oder bereits in Gang waren, sind normalerweise nicht im Leistungsumfang enthalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. die rückwirkend geltenden ARAG Rechtsschutzversicherungen Mietrechtsschutz Sofort und Verkehrsrechtsschutz Sofort.
Weitere Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, sind unter anderem:
- Vorsätzlich begangene Rechtsverstöße durch den Versicherten oder Mitversicherten
- Bestimmte Verfahrensarten, z.B. Fälle vor dem Verfassungsgericht oder einem internationalen Gerichtshof
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit spekulativen Kapitalanlagen
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen (diese sind normalerweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt)
- Geldbußen und Geldstrafen
- Meinungsverschiedenheiten beim Hausbau, Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks (sofern kein ARAG Bauherren-Rechtsschutz vorhanden ist)
- Bei den meisten Versicherungen besteht kein Rechtsschutz bei Scheidungen oder Auseinandersetzungen im Erbrecht. Bei der ARAG können diese Fälle jedoch auf Wunsch mitversichert werden: mit einem Erb-Rechtsschutz bis zu 10.000 Euro und dem Ehe-Rechtsschutz für Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Die Preisgestaltung Ihrer ARAG Rechtsschutzversicherung richtet sich neben persönlichen Kriterien wie Wohnort, Beruf und Familienstand vor allem nach dem gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.
Dank unserer maßgeschneiderten Versicherungspolicen, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist es schwierig, einen festen Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung anzugeben. Sie können jedoch sicher sein, dass es keinerlei versteckte Gebühren oder intransparente Kosten gibt.
Um eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung zu bekommen, nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner. Hier können Sie in Echtzeit eine maßgeschneiderte Versicherung zusammenstellen, die zu Ihnen und Ihrem Budget passt.
Ja, mit einer Rechtsschutzversicherung der ARAG sind Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch im gesamten europäischen Ausland versichert. Und das in allen Tarifen mit einer unbegrenzten Versicherungssumme. Sie können sich also darauf verlassen, vollen Versicherungsschutz zu genießen, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa (einschließlich Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln und Madeira) zuständig ist und Sie dort Ihre rechtlichen Interessen verfolgen müssen.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haben Sie in den Tarifen Komfort und Premium sogar weltweiten Versicherungsschutz (Komforttarif bis zu 1 Jahr, Premium bis zu 2 Jahre).
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Singles abschließen, sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder) mitversichert. Diese Regelung gilt sogar über die Volljährigkeit hinaus, solange die Kinder alleinstehend und noch nicht berufstätig sind.
Wenn Sie sich für den ARAG Rechtsschutz für Ihre Familie entscheiden, sind neben Ihnen und Ihren Kindern auch folgende Personen mitversichert:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder Ihres Lebenspartners
- Alle im gleichen Haushalt lebenden Verwandten oder Verschwägerten, die an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind (bei der Komfort- und Premiumvariante). Dies gilt auch, wenn diese Personen in einer Einliegerwohnung in Ihrem eigenen Einfamilienhaus wohnen.
Drei Monate Wartezeit gelten für
Arbeits-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
Rechtsschutz für Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
Sechs Monate Wartezeit gelten für
Arbeits-Rechtsschutz (Basis)
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Basis)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Basis)
Beitragsfreistellung
Bauherren-Rechtsschutz
Arbeitslosen-Schutz
Vorsorge-Rechtsschutz
Ein Jahr Wartezeit gilt für
Erb-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Drei Jahre Wartezeit gelten für
Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Ihre Sicherheit steigern und gleichzeitig Steuern sparen – das ist möglich! Denn Sie können die Beiträge der Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen, die Sie im beruflichen Bereich abgeschlossen haben, um sich z. B. für den Fall einer Kündigung abzusichern. Auf Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie einfach den Betrag ein, der innerhalb des letzten Jahres hierfür entfallen ist (dieser wird in den Versicherungsunterlagen separat aufgeführt).
Dass lediglich der Anteil Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung, der auf den beruflichen Bereich entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann, geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 zurück. Vor diesem Urteil war die arbeitsrechtliche Absicherung noch pauschal auf ein Drittel angesetzt. Heute ist jedoch in jedem Fall der genaue Anteil zu berechnen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt frei wählen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen gerne einen Spezialisten aus unserem Netzwerk.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche und Auswahl Ihres Anwalts? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne dabei, einen kompetenten Juristen zu finden. Über unser Anwaltsnetzwerk vermitteln wir Ihnen unkompliziert und schnell den passenden Fachanwalt.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Zeugenentschädigungen
- Mediationskosten
- Kosten für außergerichtliche Klärung
Darüber hinaus übernimmt die private Rechtsschutzversicherung der ARAG auch die Gebühren der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden, sowie mögliche Honorare für Sachverständige. Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts, wie persönliche Beratungen, Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite, werden von der ARAG im Basistarif sowie in den Komfort- und Premiumvarianten übernommen.
Wenn Sie sich in einem rechtlichen Streit befinden, sollten Sie alle offenen Fragen notieren und sich telefonisch oder per E-Mail an einen unserer Sachbearbeiter wenden. So können Sie schnell klären, welche Kosten von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind und welche Schritte empfohlen werden, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen durchzusetzen.
Ob es um eine angebliche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, einen Streit mit dem Vermieter oder eine Auseinandersetzung mit einem Reiseveranstalter geht: Manchmal ist anwaltliche Unterstützung unumgänglich. Diese kann Ihnen helfen, sich vor ungerechtfertigten Kosten zu schützen oder wichtige Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Allein die Anfangskosten können bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mehr als 100 Euro betragen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und weitere Anwaltsgebühren. Mit dem richtigen Rechtsschutz müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen.